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§ 6 VAG Bezeichnungsschutz Versicherungsaufsichtsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=vag&a=6
(1) Die Bezeichnungen „Versicherung", „Versicherer", „Assekuranz", „Rückversicherung", „Rückversicherer" und entsprechende fremdsprachliche Bezeichnungen oder eine Bezeichnung, in der eines